Kurzfassung: Ignorieren Sie den Brief der BauGrund vom 02.02.2021 und unterschreiben Sie keine Zustimmungserklärung zur haftungsbefreienden Übertragung der Kaution auf den neuen Eigentümer!
Hintergrund: Viele Mieter haben in der letzten Woche einen Brief der BauGrund erhalten mit dem Datum vom 02.02.2021, der am 08.02.2021 abgestempelt wurde und am 13.02.2021 im Briefkasten lag. Darin wurde aufgefordert, bis zum 10.02.2021 die beigefügte Zustimmung zur haftungsbefreienden Übertragung der Kaution auf den neuen Eigentümer zu unterschreiben.
Als Mieter haben Sie mit der Abwicklung des Verkaufs und der Übergabe von Unterlagen nichts zu tun. Das liegt einzig in der Verantwortung vom Voreigentümer, SEF Select Evolution 1, und dem neuem Eigentümer, der HOWOGE. Sie müssen auch in keinem Fall eine neue Mietsicherheit (Kaution) hinterlegen. Das alles regelt eindeutig § 566a BGB:
„Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein. Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem Erwerber nicht erlangen, so ist der Vermieter weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet.“
Die Haftung der Rückzahlung der Kaution geht zu denselben Bedingungen unverändert auf den neuen Eigentümer über – also unabhängig von einer Erteilung einer Zustimmung durch den Mieter!
Falls Sie die Zustimmung im vorformulierten Brief an die BauGrund unterschreiben, tappen Sie in eine Falle: das Wort haftungsbefreiend bedeutet, dass Sie sich um Ihr Recht bringen, im Notfall vom Voreigentümer, SEF Select Evolution 1 bzw. Optimum Evolution Fund, Ihre Kaution zurück zu erhalten. Ein Notfall wäre beispielsweise, wenn die HOWOGE pleite ginge. Dann gingen Sie leer aus, wenn Sie Ihre Kaution zurückhaben wollten. Wenn Sie den Brief nicht unterschreiben, könnten Sie Ihre Kaution immerhin noch vom Voreigentümer zurückverlangen.
Sie können den Brief ignorieren, oder Sie streichen das Wort „haftungsbefreiend“ aus der Zustimmungserklärung im Antwortschreiben an die BauGrund heraus!